Schiffrin & Barroway, LLP


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In der Vergangenheit haben es institutionelle Investoren mit Sitz außerhalb der USA meist vermieden, eine führende Rolle in Wertpapier-Sammelklagen vor Gerichten in den Vereinigten Staaten zu übernehmen. Grund hierfür war für viele institutionelle Investoren häufig, dass sie schlicht nicht wussten, Ansprüche in den Vereinigten Staaten überhaupt anmelden und durchsetzen zu können. Nicht selten erfuhren ausländische Investoren von der Einleitung entsprechender Verfahren in den USA erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung zum so genannten Leitkläger. Darüber hinaus wurden bereits zur Ausschüttung vorgesehene Entschädigungszahlungen aus Unwissenheit häufig nicht fristgemäß geltend gemacht und mussten verfallen.

In letzter Zeit haben US-amerikanische Gerichte allerdings verstärkt ausländische institutionelle Investoren zu Leitklägern in Sammelklagen bestimmt. Insbesondere für ausländische institutionelle Anleger, die erhebliche Verluste erlitten haben, wird der Anreiz daher zunehmend größer, als Leitkläger in US-Wertpapier-Sammelklagen wegen Aktienbetrugs aufzutreten und die erlittenen Vermögensschäden so zu kompensieren.

SBTK hat seit vielen Jahren Erfahrung mit internationalen Investoren, vor allem aus Europa, Asien, Kanada, Australien und Südamerika. Unsere Kanzlei bietet allen institutionellen Mandanten, gleich ob sie in den USA oder im Ausland sitzen, den selben hohen Servicestandard. Eine der wichtigsten Dienstleistungen unserer Kanzlei ist die regelmäßige Überwachung der Portfolios unserer Mandanten, so dass wir frühzeitig über möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche und erlittene finanzielle Verluste informieren können. Wir untersuchen kostenfrei alle potentiellen Ansprüche und beraten unsere Mandanten über alle wesentlichen Fakten und rechtlichen Möglichkeiten, so dass sie richtig abschätzen können, ob und wie sie ihre Verluste rückgängig machen möchten. Unabhängig von der Entscheidung des Investors für oder gegen die Teilnahme an einer Klage, halten wir unsere Mandanten detailliert über den Verlauf aller unserer Rechtsstreitigkeiten, die ihre Interessen betreffen, auf dem Laufenden. Damit versetzen wir unsere Mandanten in die Position, ihre Portfolios zu jeder Zeit vollumfänglich und effizient schützen zu können.

Die Website von SBTK steht in 17 verschiedenen Sprachen zur Verfügung, so dass unsere Mandanten in aller Welt leichten Zugang zu Informationen über unsere Kanzlei und über die von uns vertretenen Fälle haben. Weitere Informationen über unsere Kanzlei und Referenzen unserer institutionellen Mandanten können Sie gerne von Darren J. Check, Esq., erreichbar unter der Telefonnummer +1 (610) 822-2235 oder per E-Mail dcheck@sbtklaw.com, anfordern. Interessenten aus Europa, insbesondere dem deutschsprachigen Raum, wenden sich bitte direkt an unsere exklusive Partnerkanzlei Winheller Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main (www.winheller.com). Herrn RA Stefan Winheller erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 (0)69 97461-228 oder per E-Mail unter s.winheller@winheller.com.