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Im Laufe seiner
erfolgreichen Kanzleigeschichte hat SBTK bereits mehr als eine Milliarde
US-Dollar für betrogene Aktionäre und Verbraucher zurückgewinnen können. Hier
finden Sie eine Auswahl der erfolgreichsten Fälle unserer Kanzlei:
In
Sachen Tenet Healthcare Corp. Securities Litigation,
Nr. CV-02-8462-RSWL (Rx) (C.D. Cal. 2002):
In
Sachen AremisSoft Corp. Securities Litigation, C.A.
Nr.
01-CV-2486 (D.N.J. 2002):
In
Sachen The Interpublic Group of Companies Securities Litigation,
No.
02 Civ. 6527 (S.D.N.Y. 2002):
In
Sachen Digital Lightwave, Inc. Securities Litigation,
Consolidated Case No.
98-152-CIV-T-24E (M.D. Fla. 1999):
In
Sachen Initial Public Offering Securities Litigation,
Masterdatei
Nr. 21 MC 92 (SAS) (S.D.N.Y. Dec. 12, 2002):
In
Sachen Global Crossing, Ltd. ERISA Litigation,
Nr. 02 Civ. 7453 (S.D.N.Y. 2004):
In
Sachen Honeywell International ERISA Litigation,
No. 03-1214 (DRD) (D.N.J.
2004):
In
Sachen New Power Holdings, Inc. Securities Litigation, 1550 (S.D.N.Y. 2002):
In
Sachen Remeron Antitrust Litigation, No. 02-CV-2007 (D.N.J. 2004):
In
Sachen Bristol-Myers Squibb Co. ERISA Litigation,
Nr. 02-10129 (LAP) (S.D.N.Y):
In
Sachen CVS Corporation Securities Litigation, C.A. No. 01-11464 JLT (D.Mass.):
Henry
v. Sears u.a., Case No. 98 C 4110 (N.D. Ill. 1999):
In
Sachen Liberate Technologies Securities Litigation,
Nr. C-02-5017 (MJJ) (N.D.
Cal. 2005):
In
Sachen InfoSpace, Inc. Securities Litigation, Masterdatei
Nr. C-01-0913-Z (D.
Wash. 2001):
In
Sachen RiverstoneNetworks, Inc. Securities Litigation, Fall
Nr. CV-02-3581
(N.D. Cal. 2002):
In
Sachen Assisted Living Concepts, Inc. Securities Litigation, Lead Fall
Nr.
99-167-AA (D. Or. 1999):
In
Sachen Jordan v. State Farm Insurance Company, Case No. 97 CH 11 (Cir. Ct.,
McLean County, Ill. 1998):
Wanstrath
gegen Doctor R. Crants u.a., Nr. 99-1719-111 (Tenn. Chan. Ct., 20th Judicial
District, 1999):

In
Sachen Tenet Healthcare Corp. Securities Litigation,
Nr.
CV-02-8462-RSWL (Rx) (C.D. Cal. 2002):
SBTK hat als Hauptrechtsbeistand
den Bundesstaat New Jersey und dessen Investmentabteilung gegen das Unternehmen
Tenet Healthcare Corp. und einige seiner ehemaligen Manager und Geschäftsführer
vertreten. Der Leitkläger beschuldigt die Beklagten unter anderem, im Zeitraum
vom 11. Januar 2000 bis zum 7. November 2002 eine Reihe grundsätzlich falscher
oder irreführender Aussagen getätigt beziehungsweise entscheidende
Informationen bezüglich des Unternehmensmodells und des finanziellen Zustands
von Tenet zurückgehalten zu haben. Nachdem der Antrag der Beklagten auf
Klageabweisung abgelehnt und wichtige Dokumente und Aussagen sichergestellt werden
konnten, wurde eine teilweise Einigung in Höhe von 216,5 Millionen US-Dollar in
bar erzielt, die dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die
Entschädigungssumme wurde hauptsächlich von Tenet und dessen
Versicherungsträgern (215 Millionen US-Dollar) getragen, wobei die ehemaligen
Manager von Tenet, Jeffrey Barbakow und Thomas Mackey, persönliche Beiträge in
Höhe von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar leisteten.
Neben dem erfreulich hohen
Rückgewinn von Geldmitteln spielte die Klage auch eine bedeutende Rolle bei der
Reform der Unternehmensführung von Tenet. Die Umstrukturierungen haben dazu
geführt, dass Tenet von verschiedenen institutionellen Bewertungsunternehmen in
Bezug auf die Unternehmensführung mittlerweile zu den besten Unternehmen
Amerikas gezählt wird.
Der Fall wird gegen KPMG
fortgesetzt, nachdem das Gericht den Antrag von KPMG auf vollständige
Klageabweisung im Dezember 2005 ablehnte.

In
Sachen AremisSoft Corp. Securities Litigation, C.A.
Nr. 01-CV-2486 (D.N.J.
2002):
SBTK ist stolz auf das in
dem Rechtsstreit gegen AremisSoft Corp. vor dem Richter Joel A. Pisano erzielte
Ergebnis. Der Fall war äußerst kompliziert, da es um die Unterschlagung
hunderter Millionen US-Dollar durch ehemalige Führungskräfte des Unternehmens
ging, von denen einige weiterhin flüchtig sind. Durch die Beilegung des
Rechtsstreits konnte SBTK als Hauptrechtsbeistand zur Umgestaltung der Firma zu
einem neuen Unternehmen beitragen. Die Geschäfte konnten weitergeführt und die
Wertpapierbetrugs- und Bankrottansprüche gleichzeitig erfolgreich auf Treuhänder
ausgelagert werden. Durch den gerichtlich genehmigten Vergleich erhielt die Klägergruppe
die Aktienmehrheit in dem neuen Unternehmen und einen proportionalen Anteil an
allen von den Treuhändern wiederbeschafften Geldern. Die vom Gericht ernannten
gemeinsamen Treuhänder Joseph P. La Sala und Fred S. Zeidman haben SBTK mit der
weiteren Vertretung in diesem Verfahren betraut.
Nach Erhebung einer Klage auf
der Isle of Man, wo die Treuhänder erfolgreich Gelder von einer der flüchtigen
Personen in Höhe von mehr als 200 Millionen US-Dollar einfrieren konnten, erzielten
die Treuhänder eine Einigung über 200 Millionen US-Dollar, die in die USA
zurückgeleitet und an die Treuhänder ausbezahlt wurden. Die Treuhänder haben
außerdem vor kurzem auf Zypern ein weiteres Klageverfahren eingeleitet und
dabei eine vorsorgliche Sicherungsmaßnahme sowie eine einstweilige Verfügung in
Bezug auf Bankkonten und Vermögenswerte erwirkt, die im Eigentum des weiteren
Haupttäters stehen und/oder von diesem kontrolliert werden.
Bis heute haben die Treuhänder
und die Klägergruppe mit dem Unternehmen und einigen seiner Verwaltungs- und
Vorstandsmitglieder sowie mit den Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Versicherern
des Unternehmens eine Einigung in einer Gesamthöhe von mehr als 250 Millionen
US-Dollar erzielt. Die Aktionäre haben mittlerweile bereits mehr als 28 % ihrer
anerkannten Verluste zurückerhalten.

In
Sachen The Interpublic Group of Companies Securities Litigation,
No. 02 Civ. 6527
(S.D.N.Y. 2002):
SBTK trat in diesem
Rechtsstreit im Auftrag eines institutionellen Investors als alleiniger
Hauptrechtsbeistand auf. Vor kurzem wurde der Abschluss eines Vergleichs über
20 Millionen US-Dollar in bar und 6.551.725 Stammaktien von IPG bestätigt. Die
Auszahlung erfolgte Anfang Sommer 2005. Im Februar 2005 betrug der Wert dieser
Aktien circa 87 Millionen US-Dollar, die Gesamtsumme des Vergleichs beläuft
sich somit auf rund 107 Millionen US-Dollar. Bei der Genehmigung der
Vergleichssumme lobte das Gericht SBTK für seine verantwortungsvolle
Vorgehensweise und hob die Professionalität, die Kompetenz und das Engagement
der Kanzlei hervor, die dieses hervorragende Ergebnis für die Klägergruppe erreichen
konnte.

In
Sachen Digital Lightwave, Inc. Securities Litigation, Consolidated Case No.
98-152-CIV-T-24E (M.D. Fla. 1999):
Unsere Kanzlei war einer
der Hauptrechtsbeistände bei einer der erfolgreichsten Wertpapier-Sammelklagen
in den USA überhaupt. Nach umfangreichen Prozessen und Verhandlungen kam es zu
einem Vergleich, der primär in der Ausgabe von Aktien bestand. In der Zeit
zwischen der Aushandlung und der Auszahlung des Vergleichs stieg der Wert der
Aktien auf über 170 Millionen US-Dollar. SBTK war primär für die Verhandlungen über
die Stammaktien zuständig und bestand darauf, dass die Mitglieder der
Klägergemeinschaft von jeder Wertsteigerung der Aktien nach Aushandlung des
Vergleichs profitieren sollten. Die so wiederbeschafften Geldmittel entsprachen
in etwa 200 % der Verluste der Klägergemeinschaft. Dieser Vergleich stellt das wohl
höchste prozentuale Ergebnis für Aktionäre in der Geschichte der Wertpapier-Sammelklagen
dar.

In
Sachen Initial Public Offering Securities Litigation, Masterdatei Nr. 21 MC 92
(SAS) (S.D.N.Y. Dec. 12, 2002):
SBTK war in diesem Fall
Mitglied des Exekutivkomitees der Kläger. Von den 60 Kanzleien, die Klage eingereicht
hatten, wurde SBTK als eine von nur 6 Kanzleien für das Exekutivkomitee
ausgewählt. In den koordinierten Klagen, die gegen 309 Emittenten
börsennotierter Papiere eingereicht wurden, wird die Rechtmäßigkeit der Art und
Weise von Zuteilungen bestritten. Neben den Emittenten richten sich die 309
eingereichten Klagen auch gegen die Investmentbanken, die die Zuteilungen
begleiteten. Dieser Fall, der national und international in den Medien viel
Beachtung fand, wird weithin als die größte Wertpapier-Sammelklage aller Zeiten
bezeichnet. Das zuständige Gericht hat einem Vergleich mit den Versicherern sowie
Führungskräften in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar bereits zugestimmt. Der
Prozess wird nun gegen die weiteren Beschuldigten fortgesetzt.

In Sachen Global
Crossing, Ltd. ERISA Litigation, Nr. 02 Civ. 7453 (S.D.N.Y. 2004):
SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände
in diesem komplexen und bedeutenden Verfahren, in dem Geschäftsführer und
Manager von Global Crossing, einem einstigen Nutznießer des Börsenhochs in den
späten 90ern, einer Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten nach dem
Employee Retirement Income Security Act von 1974 (ERISA) in Bezug auf einen 401
(k)-Plan und dessen Begünstigte beschuldigt wurden. Den Beklagten wurde
vorgeworfen, unüberlegte Investitionen in Aktien von Global Crossing zu einem
Zeitpunkt getätigt zu haben, zu dem die Beschuldigten wussten oder hätten
wissen müssen, dass das Unternehmen kurz vor dem Konkurs stand. Durch einen Vergleich
wurden dem 401 (k)-Plan und seinen Beteiligten im November 2004 79 Millionen
US-Dollar zugesprochen. Das war zu diesem Zeitpunkt die höchste Rückerstattung mittels
einer Sammelklage nach dem Employee Retirement Income Security Act.

In Sachen Honeywell
International ERISA Litigation, No. 03-1214 (DRD) (D.N.J. 2004):
SBTK ist
Hauptrechtsbeistand in diesem Fall, in dem es um Verstöße von Honeywell
International, Inc. und bestimmten Treuhändern von Honeywell-Rentenplänen gegen
Treuhänderpflichten nach dem Employee Retirement Income Security Act geht.
Honeywell und die
beklagten Treuhänder wurden beschuldigt, eine Investition der 401 (k)-Pläne in
Unternehmensanteile zugelassen zu haben, obwohl die Beschuldigten wussten oder
hätten wissen müssen, dass die Aktien von Honeywell eine unüberlegte
Investition darstellten, da das Unternehmen erhebliche ungelöste Probleme hatte,
die durch eine Fusion mit Allied Signal und einer fehlgeschlagenen Fusion mit
General Electric entstanden waren. Der dem Gericht zur Genehmigung vorgelegte Vergleich
umfasst eine Zahlung in Höhe von 14 Millionen US-Dollar an die 401 (k)-Pläne
und die betroffenen Begünstigten sowie wichtige strukturelle Verbesserungen,
durch die den Begünstigten bei der Verwaltung und Anlage ihrer Investments ein
sehr viel größerer Spielraum eingeräumt werden soll.

In
Sachen New Power Holdings, Inc. Securities Litigation, 1550 (S.D.N.Y. 2002):
SBTK war als einer der Hauptrechtsbeistände
wesentlich an der Wiederbeschaffung von 41 Millionen US-Dollar in bar gegenüber
einem bankrotten Unternehmen, einigen seiner Manager und Geschäftsführer und den
Versicherern beteiligt. Die Ansprüche betrafen die Enron-Tochter New Power, die
gegründet worden war, um wieder in den deregulierten Energiemarkt einzusteigen,
und die ihren Börsengang ohne einen Plan zur Absicherung gegen sprunghafte Anstiege
der Energiepreise betrieb.

In
Sachen Remeron Antitrust Litigation, No. 02-CV-2007 (D.N.J. 2004)
SBTK ist einer der
Hauptrechtsbeistände in einem Verfahren gegen Organon Inc. Dem Unternehmen
wurde vorgeworfen, in verschiedenen Patentrechts- und Patentverletzungsstreitigkeiten
unter Verstoß gegen den Hatch-Waxman-Act Klagen erhoben zu haben, mittels derer
das Unternehmen seine Monopolstellung bezüglich des Arzneimittels Remeron
unrechtmäßig ausweiten wollte. Konkret ging es in dem Verfahren um Vorwürfe,
Organon habe Mitbewerber vom Markt abzudrängen versucht und Bundesgesetze und
einzelstaatliche Gesetze verletzt. Das Verfahren hatte zum Ziel, die durch
diese Praktiken verschiedenen Verbrauchergruppen und dritten Geldgebern entstandenen
Schäden weitmöglichst auszugleichen. Nach langen Verhandlungen mit zahlreichen
Anträgen und über 50 eidesstattlichen Aussagen, wurde ein Vergleich über 36
Millionen US-Dollar geschlossen. Dieser wartet momentan auf seine gerichtliche
Bestätigung.

In Sachen Bristol-Myers
Squibb Co. ERISA
Litigation, Nr. 02-10129 (LAP) (S.D.N.Y):
SBTK ist
Hauptrechtsbeistand in einem Fall gegen Bristol-Myers Squibb Co. und bestimmte
Treuhänder von drei durch das Unternehmen geförderten Rentenplänen. Den
Beklagten wurde vorgeworfen, gegen die sich aus dem Employee Retirement Income
Security Act ergebenden Treuhänderpflichten verstoßen zu haben, indem sie Investitionen
der 401 (k)-Pläne des Unternehmens und deren Begünstigten in Unternehmenspapiere
zuließen, obwohl die Beschuldigten wussten oder hätten wissen müssen, dass die
Aktien von Bristol-Myers eine unvorsichtige Investition darstellten, weil das
Unternehmen unter anderem Probleme mit bestimmten pharmazeutischen Produkten
hatte und nicht in der Lage war, seine Produkte in ausreichender Zahl bereitzustellen.
Kürzlich wurde der in diesem Fall erzielte Vergleich vom zuständigen Gericht
genehmigt. Er umfasst Zahlungen in Höhe von 41,22 Millionen US-Dollar an die 401
(k)-Pläne und an die betroffenen Begünstigten sowie wichtige strukturelle
Verbesserungen, durch die den Begünstigten bei der Verwaltung und Anlage ihrer
Investments ein sehr viel größerer Spielraum eingeräumt wird.

In
Sachen CVS Corporation Securities Litigation, C.A. Nr. 01-11464 JLT (D.Mass.):
Nach einem mehr als
dreijährigen Rechtsstreit und langwierigen Vermittlungsverhandlungen sicherte SBTK
als einer der Hauptrechtsbeistände in Sachen CVS Securities Litigation der
Klägergemeinschaft eine Rückerstattung von 110 Millionen US-Dollar. Im Rahmen
des Prozesses wurde CVS vor allem vorgeworfen, Wirtschaftsprüfungsvorgaben
verletzt zu haben, indem die Verbuchung von Preisnachlässen auf Waren verzögert
wurden, um die Einnahmen des Unternehmens aufzublähen. Ein weiterer
Anklagepunkt bestand darin, dass das Unternehmen und dessen
Hauptgeschäftsführer, Thomas M. Ryan, im Jahr 2001 die Erklärung hinausgezögert
hatten, dass rund 200 nicht rentable Geschäftsstellen geschlossen werden
sollten und dass ein branchenweiter Mangel an Pharmazeuten äußerst negative
Auswirkungen auf die Unternehmensleistung haben würde. Eine Einigung wurde nur
wenige Tage vor Prozessbeginn erzielt und erst nachdem das Bezirksgericht den
Antrag der Beklagten auf Durchführung eines Schnellverfahrens abgelehnt hatte.
Diese umfangreiche Rückerstattung stellt die drittgrößte Einigung in einer
Wertpapiersammelklage im Ersten Gerichtsbezirk dar.

Henry
v. Sears u.a., Case No. 98 C 4110 (N.D. Ill. 1999):
Unsere Kanzlei war einer
der Hauptrechtsbeistände in einer der größten verbraucherrechtlichen
Sammelklagen aller Zeiten. Die Klägergemeinschaft umfasste rund 11 Millionen
Sears-Kreditkarteninhaber, deren Zinssätze im Zusammenhang mit der Übergabe der
Kreditkartenkonten an eine nationale Bank unzulässig erhöht wurden. SBTK hat
erfolgreich einen Vergleich ausgehandelt, der etwa 66 % der Schäden aller
Gruppenmitglieder ausglich und damit eine Gesamtsumme von über 156 Millionen
US-Dollar einbrachte. Diese 156 Millionen US-Dollar wurden automatisch auf alle
Gruppenmitglieder verteilt, ohne dass auch nur ein einziger von ihnen seinen
Anspruch formell anmelden musste. In seiner Genehmigung des Vergleichs stellte
der Richter des Bezirksgerichtes fest: “… Ich freue mich, den Vergleich zu
genehmigen. Ich glaube, er ist das Beste, was für die Klägergemeinschaft unter
den gegebenen Umständen möglich war. ... Der Rechtsstreit war sowohl
hinsichtlich der Haftung als auch des Schadens komplex und erforderte ein hohes
Maß an Professionalität und Ausdauer, die der Gruppenanwalt zur Genüge bewiesen
hat.“

In Sachen Liberate
Technologies Securities Litigation, Nr. C-02-5017 (MJJ) (N.D. Cal. 2005):
Der Vorwurf der
Geschädigten in diesem Fall lautete, Liberate habe betrügerische Praktiken der
Umsatzrealisierung angewendet, um die Aktienpreise künstlich zu erhöhen, was
letztendlich dazu führte, dass die Gewinnaussagen des Unternehmens korrigiert
werden mussten. Als Hauptrechtsbeistand handelte SBTK erfolgreich einen
Vergleich über 13,8 Millionen US-Dollar aus. Dies entsprach nahezu 40 % der durch
die Klägergemeinschaft erlittenen Verluste. In seiner Genehmigung des Vergleichs
gratulierte der Richter am Bezirksgericht dem Hauptrechtsbeistand zu der
"sehr zuverlässigen und kompetenten Arbeit".

In
Sachen InfoSpace, Inc. Securities Litigation, Masterdatei Nr.
C-01-0913-Z (D. Wash. 2001):
SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände
im Namen der Kläger, die InfoSpace und mehrere seiner Manager und
Geschäftsführer beschuldigten, durch die Verwendung von unvorschriftsmäßigen
Abrechnungsmethoden überhöhte Gewinne und eine übersteigerte Nachfrage der
Dienstleistungen von InfoSpace vorgetäuscht und falsche Angaben bezüglich der finanziellen
Beziehungen zu den Hauptkunden des Unternehmens getätigt zu haben. Außerdem sei
die falsche Vorstellung erweckt worden, dass InfoSpace Einkünfte von
Internetanwendern erwarten könne, die internetfähige Mobiltelefone verwenden.
Nach zwei Jahren hart umkämpfter Prozesse und komplexer
Vermittlungsverhandlungen wurde zugunsten der Klägergemeinschaft ein Vergleich
über 34,3 Millionen US-Dollar ausgehandelt.

In
Sachen RiverstoneNetworks, Inc. Securities Litigation, Fall Nr. CV-02-3581 (N.D. Cal. 2002):
SBTK war alleiniger
Hauptrechtsbeistand der Klägergemeinschaft, die Riverstone und bestimmten
Managern des Unternehmens vorwarf, diese hätten versucht, den Eindruck zu
erwecken, dass für das Unternehmen trotz des generellen Abschwungs in der
Telekombranche die Chance auf Wachstum und Erfolg bestehe und dass das
Unternehmen tatsächlich auch erfolgreich sei. In diesem Zusammenhang erhoben
die Kläger gegen die Beschuldigten den Vorwurf falscher und irreführender
Aussagen über die finanzielle Situation, die Verkaufszahlen und -erwartungen sowie
der Verwendung von Insiderinformationen zur persönlichen Bereicherung. Nach
umfangreichen Prozessen fanden formale Schlichtungsgespräche mit dem ehemaligen
Richter Honorable Charles Legge statt. Nach fünfmonatigen
Vermittlungsgesprächen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich über 18,5
Millionen US-Dollar.

In
Sachen Assisted Living Concepts, Inc. Securities Litigation, Lead Fall Nr.
99-167-AA (D. Or. 1999):
SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände
und spielte eine wesentliche Rolle bei der Rückerstattung von 30 Millionen US-Dollar
von Assisted Living Concepts, Inc., seinen Managern sowie mehreren
Konsortialmitgliedern, die in eine vermutete Bilanzfälschung im Zusammenhang
mit einem Joint Venture verwickelt waren, das Anfangsverluste des Unternehmens
verschleiern sollte. Nach der Rückerstattung von 30 Millionen US-Dollar gelang
es dem Rechtsbeistand, zusätzliche 12,5 Millionen US-Dollar von den
Wirtschaftsprüfern des Unternehmens beizutreiben, so dass insgesamt 42,5
Millionen US-Dollar wiederbeschafft werden konnten.

In
Sachen Jordan v. State Farm Insurance Company, Case No. 97 CH 11 (Cir. Ct.,
McLean County, Ill. 1998):
Die Klägergemeinschaft
machte geltend, dass State Farm sich betrügerischen Verkaufspraktiken bedient
hatte, die als “Provisionsgaunerei” bekannt sind, und Versicherungspolicen als
“Policen mit sich reduzierender Beitragshöhe“ beworben und verkauft hatte, obwohl
sich die Beiträge tatsächlich nicht verringerten. Nach mehrjährigen
Ermittlungen, Anträgen und Vergleichsverhandlungen handelte SBTK erfolgreich
einen Vergleich über 225 Millionen US-Dollar in bar aus. Außerdem wurden eine
Erhöhung der Dividenden sowie weitere geldwerte Leistungen für derzeitige und
frühere State Farm Versicherungsnehmer beschlossen.

Wanstrath
v. Doctor R. Crants u.a., Nr. 99-1719-111 (Tenn. Chan. Ct., 20th Judicial
District, 1999):
SBTK war Hauptrechtsbeistand
in einer Aktionärsklage gegen die Manager von Prison Realty Trust, Inc. wegen
der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens an eine private
Gesellschaft, die mehreren Insidern des Unternehmens gehörte. Zu dieser Zeit
waren eine ganze Reihe von Wertpapiersammelklagen auf Bundesebene gegen das
Unternehmen anhängig. Aufgrund der Aktionärsklagen wurde das Top-Management des
Unternehmens entlassen, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erheblich
verbessert und durch wichtige Restriktionen, denen die Unternehmensführung
unterworfen wurde, ein künftiger Missbrauch verhindert. Zusätzlich zu diesen
wünschenswerten Ergebnissen konnte Richard Schiffrin persönlich einen Gesamtvergleich
aller noch ausstehenden Prozesse vor dem Hintergrund einer fast sicheren Insolvenz
erwirken. Der Fall wurde zusammen mit den auf Bundesebene laufenden
Wertpapierklagen gegen eine Zahlung von etwa 50 Millionen US-Dollar seitens der
Versicherer des Unternehmens und der Ausgabe von über 46 Millionen Aktien an
die Klägergemeinschaft beigelegt.
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