Schiffrin & Barroway, LLP


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Im Laufe seiner erfolgreichen Kanzleigeschichte hat SBTK bereits mehr als eine Milliarde US-Dollar für betrogene Aktionäre und Verbraucher zurückgewinnen können. Hier finden Sie eine Auswahl der erfolgreichsten Fälle unserer Kanzlei:

In Sachen Tenet Healthcare Corp. Securities Litigation,
Nr. CV-02-8462-RSWL (Rx) (C.D. Cal. 2002):

In Sachen AremisSoft Corp. Securities Litigation, C.A.
Nr. 01-CV-2486 (D.N.J. 2002):

In Sachen The Interpublic Group of Companies Securities Litigation,
No. 02 Civ. 6527 (S.D.N.Y. 2002):

In Sachen Digital Lightwave, Inc. Securities Litigation,
Consolidated Case No. 98-152-CIV-T-24E (M.D. Fla. 1999):

In Sachen Initial Public Offering Securities Litigation,
Masterdatei Nr. 21 MC 92 (SAS) (S.D.N.Y. Dec. 12, 2002):

In Sachen Global Crossing, Ltd. ERISA Litigation,
Nr. 02 Civ. 7453 (S.D.N.Y. 2004):

In Sachen Honeywell International ERISA Litigation,
No. 03-1214 (DRD) (D.N.J. 2004):

In Sachen New Power Holdings, Inc. Securities Litigation, 1550 (S.D.N.Y. 2002):

In Sachen Remeron Antitrust Litigation, No. 02-CV-2007 (D.N.J. 2004):

In Sachen Bristol-Myers Squibb Co. ERISA Litigation,
Nr. 02-10129 (LAP) (S.D.N.Y):

In Sachen CVS Corporation Securities Litigation, C.A. No. 01-11464 JLT (D.Mass.):

Henry v. Sears u.a., Case No. 98 C 4110 (N.D. Ill. 1999):

In Sachen Liberate Technologies Securities Litigation,
Nr. C-02-5017 (MJJ) (N.D. Cal. 2005):

In Sachen InfoSpace, Inc. Securities Litigation, Masterdatei
Nr. C-01-0913-Z (D. Wash. 2001):

In Sachen RiverstoneNetworks, Inc. Securities Litigation, Fall
Nr. CV-02-3581 (N.D. Cal. 2002):

In Sachen Assisted Living Concepts, Inc. Securities Litigation, Lead Fall
Nr. 99-167-AA (D. Or. 1999):

In Sachen Jordan v. State Farm Insurance Company, Case No. 97 CH 11 (Cir. Ct., McLean County, Ill. 1998):

Wanstrath gegen Doctor R. Crants u.a., Nr. 99-1719-111 (Tenn. Chan. Ct., 20th Judicial District, 1999):


In Sachen Tenet Healthcare Corp. Securities Litigation,
Nr. CV-02-8462-RSWL (Rx) (C.D. Cal. 2002):

SBTK hat als Hauptrechtsbeistand den Bundesstaat New Jersey und dessen Investmentabteilung gegen das Unternehmen Tenet Healthcare Corp. und einige seiner ehemaligen Manager und Geschäftsführer vertreten. Der Leitkläger beschuldigt die Beklagten unter anderem, im Zeitraum vom 11. Januar 2000 bis zum 7. November 2002 eine Reihe grundsätzlich falscher oder irreführender Aussagen getätigt beziehungsweise entscheidende Informationen bezüglich des Unternehmensmodells und des finanziellen Zustands von Tenet zurückgehalten zu haben. Nachdem der Antrag der Beklagten auf Klageabweisung abgelehnt und wichtige Dokumente und Aussagen sichergestellt werden konnten, wurde eine teilweise Einigung in Höhe von 216,5 Millionen US-Dollar in bar erzielt, die dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die Entschädigungssumme wurde hauptsächlich von Tenet und dessen Versicherungsträgern (215 Millionen US-Dollar) getragen, wobei die ehemaligen Manager von Tenet, Jeffrey Barbakow und Thomas Mackey, persönliche Beiträge in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar leisteten.

Neben dem erfreulich hohen Rückgewinn von Geldmitteln spielte die Klage auch eine bedeutende Rolle bei der Reform der Unternehmensführung von Tenet. Die Umstrukturierungen haben dazu geführt, dass Tenet von verschiedenen institutionellen Bewertungsunternehmen in Bezug auf die Unternehmensführung mittlerweile zu den besten Unternehmen Amerikas gezählt wird.

Der Fall wird gegen KPMG fortgesetzt, nachdem das Gericht den Antrag von KPMG auf vollständige Klageabweisung im Dezember 2005 ablehnte.


In Sachen AremisSoft Corp. Securities Litigation, C.A.
Nr. 01-CV-2486 (D.N.J. 2002):

SBTK ist stolz auf das in dem Rechtsstreit gegen AremisSoft Corp. vor dem Richter Joel A. Pisano erzielte Ergebnis. Der Fall war äußerst kompliziert, da es um die Unterschlagung hunderter Millionen US-Dollar durch ehemalige Führungskräfte des Unternehmens ging, von denen einige weiterhin flüchtig sind. Durch die Beilegung des Rechtsstreits konnte SBTK als Hauptrechtsbeistand zur Umgestaltung der Firma zu einem neuen Unternehmen beitragen. Die Geschäfte konnten weitergeführt und die Wertpapierbetrugs- und Bankrottansprüche gleichzeitig erfolgreich auf Treuhänder ausgelagert werden. Durch den gerichtlich genehmigten Vergleich erhielt die Klägergruppe die Aktienmehrheit in dem neuen Unternehmen und einen proportionalen Anteil an allen von den Treuhändern wiederbeschafften Geldern. Die vom Gericht ernannten gemeinsamen Treuhänder Joseph P. La Sala und Fred S. Zeidman haben SBTK mit der weiteren Vertretung in diesem Verfahren betraut.

Nach Erhebung einer Klage auf der Isle of Man, wo die Treuhänder erfolgreich Gelder von einer der flüchtigen Personen in Höhe von mehr als 200 Millionen US-Dollar einfrieren konnten, erzielten die Treuhänder eine Einigung über 200 Millionen US-Dollar, die in die USA zurückgeleitet und an die Treuhänder ausbezahlt wurden. Die Treuhänder haben außerdem vor kurzem auf Zypern ein weiteres Klageverfahren eingeleitet und dabei eine vorsorgliche Sicherungsmaßnahme sowie eine einstweilige Verfügung in Bezug auf Bankkonten und Vermögenswerte erwirkt, die im Eigentum des weiteren Haupttäters stehen und/oder von diesem kontrolliert werden.

Bis heute haben die Treuhänder und die Klägergruppe mit dem Unternehmen und einigen seiner Verwaltungs- und Vorstandsmitglieder sowie mit den Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Versicherern des Unternehmens eine Einigung in einer Gesamthöhe von mehr als 250 Millionen US-Dollar erzielt. Die Aktionäre haben mittlerweile bereits mehr als 28 % ihrer anerkannten Verluste zurückerhalten.


In Sachen The Interpublic Group of Companies Securities Litigation,
No. 02 Civ. 6527 (S.D.N.Y. 2002):

SBTK trat in diesem Rechtsstreit im Auftrag eines institutionellen Investors als alleiniger Hauptrechtsbeistand auf. Vor kurzem wurde der Abschluss eines Vergleichs über 20 Millionen US-Dollar in bar und 6.551.725 Stammaktien von IPG bestätigt. Die Auszahlung erfolgte Anfang Sommer 2005. Im Februar 2005 betrug der Wert dieser Aktien circa 87 Millionen US-Dollar, die Gesamtsumme des Vergleichs beläuft sich somit auf rund 107 Millionen US-Dollar. Bei der Genehmigung der Vergleichssumme lobte das Gericht SBTK für seine verantwortungsvolle Vorgehensweise und hob die Professionalität, die Kompetenz und das Engagement der Kanzlei hervor, die dieses hervorragende Ergebnis für die Klägergruppe erreichen konnte.


In Sachen Digital Lightwave, Inc. Securities Litigation, Consolidated Case No. 98-152-CIV-T-24E (M.D. Fla. 1999):

Unsere Kanzlei war einer der Hauptrechtsbeistände bei einer der erfolgreichsten Wertpapier-Sammelklagen in den USA überhaupt. Nach umfangreichen Prozessen und Verhandlungen kam es zu einem Vergleich, der primär in der Ausgabe von Aktien bestand. In der Zeit zwischen der Aushandlung und der Auszahlung des Vergleichs stieg der Wert der Aktien auf über 170 Millionen US-Dollar. SBTK war primär für die Verhandlungen über die Stammaktien zuständig und bestand darauf, dass die Mitglieder der Klägergemeinschaft von jeder Wertsteigerung der Aktien nach Aushandlung des Vergleichs profitieren sollten. Die so wiederbeschafften Geldmittel entsprachen in etwa 200 % der Verluste der Klägergemeinschaft. Dieser Vergleich stellt das wohl höchste prozentuale Ergebnis für Aktionäre in der Geschichte der Wertpapier-Sammelklagen dar.


In Sachen Initial Public Offering Securities Litigation, Masterdatei Nr. 21 MC 92 (SAS) (S.D.N.Y. Dec. 12, 2002):

SBTK war in diesem Fall Mitglied des Exekutivkomitees der Kläger. Von den 60 Kanzleien, die Klage eingereicht hatten, wurde SBTK als eine von nur 6 Kanzleien für das Exekutivkomitee ausgewählt. In den koordinierten Klagen, die gegen 309 Emittenten börsennotierter Papiere eingereicht wurden, wird die Rechtmäßigkeit der Art und Weise von Zuteilungen bestritten. Neben den Emittenten richten sich die 309 eingereichten Klagen auch gegen die Investmentbanken, die die Zuteilungen begleiteten. Dieser Fall, der national und international in den Medien viel Beachtung fand, wird weithin als die größte Wertpapier-Sammelklage aller Zeiten bezeichnet. Das zuständige Gericht hat einem Vergleich mit den Versicherern sowie Führungskräften in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar bereits zugestimmt. Der Prozess wird nun gegen die weiteren Beschuldigten fortgesetzt.


In Sachen Global Crossing, Ltd. ERISA Litigation, Nr. 02 Civ. 7453 (S.D.N.Y. 2004):

SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände in diesem komplexen und bedeutenden Verfahren, in dem Geschäftsführer und Manager von Global Crossing, einem einstigen Nutznießer des Börsenhochs in den späten 90ern, einer Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten nach dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 (ERISA) in Bezug auf einen 401 (k)-Plan und dessen Begünstigte beschuldigt wurden. Den Beklagten wurde vorgeworfen, unüberlegte Investitionen in Aktien von Global Crossing zu einem Zeitpunkt getätigt zu haben, zu dem die Beschuldigten wussten oder hätten wissen müssen, dass das Unternehmen kurz vor dem Konkurs stand. Durch einen Vergleich wurden dem 401 (k)-Plan und seinen Beteiligten im November 2004 79 Millionen US-Dollar zugesprochen. Das war zu diesem Zeitpunkt die höchste Rückerstattung mittels einer Sammelklage nach dem Employee Retirement Income Security Act.


In Sachen Honeywell International ERISA Litigation, No. 03-1214 (DRD) (D.N.J. 2004):

SBTK ist Hauptrechtsbeistand in diesem Fall, in dem es um Verstöße von Honeywell International, Inc. und bestimmten Treuhändern von Honeywell-Rentenplänen gegen Treuhänderpflichten nach dem Employee Retirement Income Security Act geht.

Honeywell und die beklagten Treuhänder wurden beschuldigt, eine Investition der 401 (k)-Pläne in Unternehmensanteile zugelassen zu haben, obwohl die Beschuldigten wussten oder hätten wissen müssen, dass die Aktien von Honeywell eine unüberlegte Investition darstellten, da das Unternehmen erhebliche ungelöste Probleme hatte, die durch eine Fusion mit Allied Signal und einer fehlgeschlagenen Fusion mit General Electric entstanden waren. Der dem Gericht zur Genehmigung vorgelegte Vergleich umfasst eine Zahlung in Höhe von 14 Millionen US-Dollar an die 401 (k)-Pläne und die betroffenen Begünstigten sowie wichtige strukturelle Verbesserungen, durch die den Begünstigten bei der Verwaltung und Anlage ihrer Investments ein sehr viel größerer Spielraum eingeräumt werden soll.


In Sachen New Power Holdings, Inc. Securities Litigation, 1550 (S.D.N.Y. 2002):

SBTK war als einer der Hauptrechtsbeistände wesentlich an der Wiederbeschaffung von 41 Millionen US-Dollar in bar gegenüber einem bankrotten Unternehmen, einigen seiner Manager und Geschäftsführer und den Versicherern beteiligt. Die Ansprüche betrafen die Enron-Tochter New Power, die gegründet worden war, um wieder in den deregulierten Energiemarkt einzusteigen, und die ihren Börsengang ohne einen Plan zur Absicherung gegen sprunghafte Anstiege der Energiepreise betrieb.


In Sachen Remeron Antitrust Litigation, No. 02-CV-2007 (D.N.J. 2004)

SBTK ist einer der Hauptrechtsbeistände in einem Verfahren gegen Organon Inc. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, in verschiedenen Patentrechts- und Patentverletzungsstreitigkeiten unter Verstoß gegen den Hatch-Waxman-Act Klagen erhoben zu haben, mittels derer das Unternehmen seine Monopolstellung bezüglich des Arzneimittels Remeron unrechtmäßig ausweiten wollte. Konkret ging es in dem Verfahren um Vorwürfe, Organon habe Mitbewerber vom Markt abzudrängen versucht und Bundesgesetze und einzelstaatliche Gesetze verletzt. Das Verfahren hatte zum Ziel, die durch diese Praktiken verschiedenen Verbrauchergruppen und dritten Geldgebern entstandenen Schäden weitmöglichst auszugleichen. Nach langen Verhandlungen mit zahlreichen Anträgen und über 50 eidesstattlichen Aussagen, wurde ein Vergleich über 36 Millionen US-Dollar geschlossen. Dieser wartet momentan auf seine gerichtliche Bestätigung.


In Sachen Bristol-Myers Squibb Co. ERISA Litigation, Nr. 02-10129 (LAP) (S.D.N.Y):

SBTK ist Hauptrechtsbeistand in einem Fall gegen Bristol-Myers Squibb Co. und bestimmte Treuhänder von drei durch das Unternehmen geförderten Rentenplänen. Den Beklagten wurde vorgeworfen, gegen die sich aus dem Employee Retirement Income Security Act ergebenden Treuhänderpflichten verstoßen zu haben, indem sie Investitionen der 401 (k)-Pläne des Unternehmens und deren Begünstigten in Unternehmenspapiere zuließen, obwohl die Beschuldigten wussten oder hätten wissen müssen, dass die Aktien von Bristol-Myers eine unvorsichtige Investition darstellten, weil das Unternehmen unter anderem Probleme mit bestimmten pharmazeutischen Produkten hatte und nicht in der Lage war, seine Produkte in ausreichender Zahl bereitzustellen. Kürzlich wurde der in diesem Fall erzielte Vergleich vom zuständigen Gericht genehmigt. Er umfasst Zahlungen in Höhe von 41,22 Millionen US-Dollar an die 401 (k)-Pläne und an die betroffenen Begünstigten sowie wichtige strukturelle Verbesserungen, durch die den Begünstigten bei der Verwaltung und Anlage ihrer Investments ein sehr viel größerer Spielraum eingeräumt wird.


In Sachen CVS Corporation Securities Litigation, C.A. Nr. 01-11464 JLT (D.Mass.):

Nach einem mehr als dreijährigen Rechtsstreit und langwierigen Vermittlungsverhandlungen sicherte SBTK als einer der Hauptrechtsbeistände in Sachen CVS Securities Litigation der Klägergemeinschaft eine Rückerstattung von 110 Millionen US-Dollar. Im Rahmen des Prozesses wurde CVS vor allem vorgeworfen, Wirtschaftsprüfungsvorgaben verletzt zu haben, indem die Verbuchung von Preisnachlässen auf Waren verzögert wurden, um die Einnahmen des Unternehmens aufzublähen. Ein weiterer Anklagepunkt bestand darin, dass das Unternehmen und dessen Hauptgeschäftsführer, Thomas M. Ryan, im Jahr 2001 die Erklärung hinausgezögert hatten, dass rund 200 nicht rentable Geschäftsstellen geschlossen werden sollten und dass ein branchenweiter Mangel an Pharmazeuten äußerst negative Auswirkungen auf die Unternehmensleistung haben würde. Eine Einigung wurde nur wenige Tage vor Prozessbeginn erzielt und erst nachdem das Bezirksgericht den Antrag der Beklagten auf Durchführung eines Schnellverfahrens abgelehnt hatte. Diese umfangreiche Rückerstattung stellt die drittgrößte Einigung in einer Wertpapiersammelklage im Ersten Gerichtsbezirk dar.


Henry v. Sears u.a., Case No. 98 C 4110 (N.D. Ill. 1999):

Unsere Kanzlei war einer der Hauptrechtsbeistände in einer der größten verbraucherrechtlichen Sammelklagen aller Zeiten. Die Klägergemeinschaft umfasste rund 11 Millionen Sears-Kreditkarteninhaber, deren Zinssätze im Zusammenhang mit der Übergabe der Kreditkartenkonten an eine nationale Bank unzulässig erhöht wurden. SBTK hat erfolgreich einen Vergleich ausgehandelt, der etwa 66 % der Schäden aller Gruppenmitglieder ausglich und damit eine Gesamtsumme von über 156 Millionen US-Dollar einbrachte. Diese 156 Millionen US-Dollar wurden automatisch auf alle Gruppenmitglieder verteilt, ohne dass auch nur ein einziger von ihnen seinen Anspruch formell anmelden musste. In seiner Genehmigung des Vergleichs stellte der Richter des Bezirksgerichtes fest: “… Ich freue mich, den Vergleich zu genehmigen. Ich glaube, er ist das Beste, was für die Klägergemeinschaft unter den gegebenen Umständen möglich war. ... Der Rechtsstreit war sowohl hinsichtlich der Haftung als auch des Schadens komplex und erforderte ein hohes Maß an Professionalität und Ausdauer, die der Gruppenanwalt zur Genüge bewiesen hat.“


In Sachen Liberate Technologies Securities Litigation, Nr. C-02-5017 (MJJ) (N.D. Cal. 2005):

Der Vorwurf der Geschädigten in diesem Fall lautete, Liberate habe betrügerische Praktiken der Umsatzrealisierung angewendet, um die Aktienpreise künstlich zu erhöhen, was letztendlich dazu führte, dass die Gewinnaussagen des Unternehmens korrigiert werden mussten. Als Hauptrechtsbeistand handelte SBTK erfolgreich einen Vergleich über 13,8 Millionen US-Dollar aus. Dies entsprach nahezu 40 % der durch die Klägergemeinschaft erlittenen Verluste. In seiner Genehmigung des Vergleichs gratulierte der Richter am Bezirksgericht dem Hauptrechtsbeistand zu der "sehr zuverlässigen und kompetenten Arbeit".


In Sachen InfoSpace, Inc. Securities Litigation, Masterdatei Nr. C-01-0913-Z (D. Wash. 2001):

SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände im Namen der Kläger, die InfoSpace und mehrere seiner Manager und Geschäftsführer beschuldigten, durch die Verwendung von unvorschriftsmäßigen Abrechnungsmethoden überhöhte Gewinne und eine übersteigerte Nachfrage der Dienstleistungen von InfoSpace vorgetäuscht und falsche Angaben bezüglich der finanziellen Beziehungen zu den Hauptkunden des Unternehmens getätigt zu haben. Außerdem sei die falsche Vorstellung erweckt worden, dass InfoSpace Einkünfte von Internetanwendern erwarten könne, die internetfähige Mobiltelefone verwenden. Nach zwei Jahren hart umkämpfter Prozesse und komplexer Vermittlungsverhandlungen wurde zugunsten der Klägergemeinschaft ein Vergleich über 34,3 Millionen US-Dollar ausgehandelt.


In Sachen RiverstoneNetworks, Inc. Securities Litigation, Fall Nr. CV-02-3581 (N.D. Cal. 2002):

SBTK war alleiniger Hauptrechtsbeistand der Klägergemeinschaft, die Riverstone und bestimmten Managern des Unternehmens vorwarf, diese hätten versucht, den Eindruck zu erwecken, dass für das Unternehmen trotz des generellen Abschwungs in der Telekombranche die Chance auf Wachstum und Erfolg bestehe und dass das Unternehmen tatsächlich auch erfolgreich sei. In diesem Zusammenhang erhoben die Kläger gegen die Beschuldigten den Vorwurf falscher und irreführender Aussagen über die finanzielle Situation, die Verkaufszahlen und -erwartungen sowie der Verwendung von Insiderinformationen zur persönlichen Bereicherung. Nach umfangreichen Prozessen fanden formale Schlichtungsgespräche mit dem ehemaligen Richter Honorable Charles Legge statt. Nach fünfmonatigen Vermittlungsgesprächen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich über 18,5 Millionen US-Dollar.


In Sachen Assisted Living Concepts, Inc. Securities Litigation, Lead Fall Nr. 99-167-AA (D. Or. 1999):

SBTK war einer der Hauptrechtsbeistände und spielte eine wesentliche Rolle bei der Rückerstattung von 30 Millionen US-Dollar von Assisted Living Concepts, Inc., seinen Managern sowie mehreren Konsortialmitgliedern, die in eine vermutete Bilanzfälschung im Zusammenhang mit einem Joint Venture verwickelt waren, das Anfangsverluste des Unternehmens verschleiern sollte. Nach der Rückerstattung von 30 Millionen US-Dollar gelang es dem Rechtsbeistand, zusätzliche 12,5 Millionen US-Dollar von den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens beizutreiben, so dass insgesamt 42,5 Millionen US-Dollar wiederbeschafft werden konnten.


In Sachen Jordan v. State Farm Insurance Company, Case No. 97 CH 11 (Cir. Ct., McLean County, Ill. 1998):

Die Klägergemeinschaft machte geltend, dass State Farm sich betrügerischen Verkaufspraktiken bedient hatte, die als “Provisionsgaunerei” bekannt sind, und Versicherungspolicen als “Policen mit sich reduzierender Beitragshöhe“ beworben und verkauft hatte, obwohl sich die Beiträge tatsächlich nicht verringerten. Nach mehrjährigen Ermittlungen, Anträgen und Vergleichsverhandlungen handelte SBTK erfolgreich einen Vergleich über 225 Millionen US-Dollar in bar aus. Außerdem wurden eine Erhöhung der Dividenden sowie weitere geldwerte Leistungen für derzeitige und frühere State Farm Versicherungsnehmer beschlossen.


Wanstrath v. Doctor R. Crants u.a., Nr. 99-1719-111 (Tenn. Chan. Ct., 20th Judicial District, 1999):

SBTK war Hauptrechtsbeistand in einer Aktionärsklage gegen die Manager von Prison Realty Trust, Inc. wegen der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens an eine private Gesellschaft, die mehreren Insidern des Unternehmens gehörte. Zu dieser Zeit waren eine ganze Reihe von Wertpapiersammelklagen auf Bundesebene gegen das Unternehmen anhängig. Aufgrund der Aktionärsklagen wurde das Top-Management des Unternehmens entlassen, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erheblich verbessert und durch wichtige Restriktionen, denen die Unternehmensführung unterworfen wurde, ein künftiger Missbrauch verhindert. Zusätzlich zu diesen wünschenswerten Ergebnissen konnte Richard Schiffrin persönlich einen Gesamtvergleich aller noch ausstehenden Prozesse vor dem Hintergrund einer fast sicheren Insolvenz erwirken. Der Fall wurde zusammen mit den auf Bundesebene laufenden Wertpapierklagen gegen eine Zahlung von etwa 50 Millionen US-Dollar seitens der Versicherer des Unternehmens und der Ausgabe von über 46 Millionen Aktien an die Klägergemeinschaft beigelegt.